Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
1.1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers an den Kunden, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen worden sind.
1.2. Ohne die ausdrücklich schriftliche Zustimmung des Verkäufers gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers, nicht jedoch Geschäftsbedingungen, die denen des Verkäufers widersprechen.
1.3. Mit der Erteilung eines Auftrags erklärt der Kunde sein verbindliches Einverständnis zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, es ist vorher etwas anderes schriftlich vereinbart worden.
1.4. Ergänzungen, Änderungen und sonstige Nebenabreden von Verträgen bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.
1.5. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Unternehmer (§ 14 BGB) oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Eigenschaft des Gegenstandes und Messleistungen
2.1. Unsere Mess-, Prüfungs- und Vertragstätigkeit beschränkt sich auf die zum Zeitpunkt der Ausführung vorhandene Beschaffenheit des Prüfungs- bzw. Messgegenstandes. Dieser wird in jedem Fall von uns dokumentiert. Der Nachweis einer anderweitigen Beschaffenheit obliegt dem Kunden.
2.2. Informationen bzgl. der Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Erfahrungswerte der Verkäuferin. Solange sie nicht schriftlich bestätigt sind, gelten die angegebenen Werte, Abbildungen, und/oder Zeichnungen der Verkäuferin in den Angeboten und sonstigen Druckschriften als unverbindliche allgemeine Leistungsbeschreibung.
3. Angebote, Auftragsbestätigung und Preis
3.1. Unsere Angebote erfolgen bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, ist
3.2. Die Auftragsannahme erfolgt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der Lieferung. Sollte es im Einzelfall keine Auftragsbestätigung geben oder der Vertrag ohne Auftragsbestätigung zustande kommen, ist für den Inhalt des Vertrages unser Angebot entscheidend. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Bei wesentlicher, nicht vorhersehbarer und vom Verkäufer nicht beeinflussbarer Veränderung der Gestehungskosten behalten wir uns das Recht vor, mit dem Kunden einen von der Auftragsbestätigung abweichenden Preis zu vereinbaren.
3.3. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise des Verkäufers „ab Werk“. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten aus. Mangels besonderer Vereinbarung erfolgten die Verpackung und Versendung nach unserer Wahl und wird in Rechnung gestellt. Die Verpackung wird nur zurückgenommen, wenn wir auf Grund zwingender gesetzlicher Regelung/Vorschriften hierzu verpflichtet sind.
3.4. Änderungen der Werkstoffwahl, der Konstruktion, der Spezifikation und der Bauart behalten wir uns auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Spezifikation noch der Auftragsbestätigung des Kunden widersprechen.
4. Lieferbedingungen
4.1. Der Verkäufer liefert „ab Werk“, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wo auch der Erfüllungsort für die Leistung und eine etwaige Nichterfüllung ist.
4.2. Nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung gelten Lieferfristen als vereinbart. Die Liefer- oder Ausführungsfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrags. Hierzu gehört insbesondere, wenn der Kunde nicht alle in dessen Betriebssphäre zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen geschaffen hat. Auch vom Kunden veranlasste Änderungen der gelieferten oder bestellten Waren oder Leistungen führen zu einer Verlängerung der Fristen und Termine um den Zeitraum, um den der Kunde seine Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt.
4.3. Wenn die Ware ohne Verschulden des Verkäufers nicht rechtzeitig abgesendet werden kann, gilt die Liefer- oder Ausführungsfrist mit der fristgerechten Mitteilung der Versandbereitschaft als eingehalten.
4.4. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts, der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
4.5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilausführung berechtigt, wenn diese dem Kunden zumutbar sind, insbesondere bei größeren Aufträgen.
4.6. Bei Nichtabnahme der bestellten Leistungen oder Ware sind wir berechtigt, anstelle eines konkreten Schadens einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50 Prozent der Bruttoauftragssumme des jeweiligen Auftrags zu berechnen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder unser Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
5. Versand und Gefahrenübergang
5.1. Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Kunden, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Spätestens bei der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware an diesen über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine andere Vereinbarung bezüglich der Abnahme geschlossen worden ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme ist.
5.2. Innerhalb von 8 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung hat der Kunde den Liefergegenstand, die Ausführung und/oder Leistung abzunehmen, sofern keine festen Abnahmefristen vereinbart wurden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Vertragsgemäßheit des Liefergegenstandes, der Ausführungen und/oder Leistungen zu überprüfen und bei Vertragsgemäßheit deren Abnahme zu erklären. Führt der Kunde keine ausdrückliche Annahmeerklärung durch, gilt der Liefergegenstand, die Ausführung und/oder Leistung nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist als abgenommen.
5.3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlasst er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
5.4. Die Leistungen gelten als abgenommen, sobald nach Ablauf der Prüffrist gemäß 5.2. deren Nutzbarkeit auf die Dauer von zwei Wochen nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist.
5.5. Der Kunde trägt die Gefahr bis zum Eingang der Ware beim Verkäufer, wenn wir Ware aus Gründen zurücknehmen, die wir nicht zu vertreten haben.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn er schriftlich zwischen Verkäufer und Kunde vereinbart wurde. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Ausführung, Teillieferung, Teilausführung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Bank-, Diskont- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
6.2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann der Verkäufer, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchführen; einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit Auftragsbestätigung.
6.3. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur auf Grund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei erforderlichen Nachlieferungen nur in Höhe des Preises für den nachzuliefernden Gegenstand oder der nachzuliefernden Leistung.
6.4. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Alle gelieferten Waren und Leistungen bleiben das Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftiger oder bedingter Forderungen (Vorbehaltsware).
7.2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Waren.
7.3. Der Kunde trägt die Kosten der Geltendmachung unserer Sicherungsrechte gegenüber dem Kunden oder Dritten.
7.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir nach Mahnung zur Zurücknahme unserer Leistung insbesondere auch unserer Messergebnisse, berechtigt. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.5. Sind wir zur Rücknahme berechtigt, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich einem unserer Mitarbeiter die Inventarisierung der vorhandenen, sich noch in unserem Eigentum stehenden Waren, zu ermöglichen.
7.6. Zurückgenommene Waren können wir unter Anrechnung auf den Kaufpreis im freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten, wenn wir diesen mit angemessener Frist angedroht haben.
8. Gewährleistung, Haftung
8.1. Sämtliche Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seiner nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Eventuelle Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen; als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, erfolgt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
8.2. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen die Beschädigung detailliert schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach Öffnen der Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden.
8.3. Sämtliche gebrauchte Liefergegenstände werden sorgfältig geprüft, bevor sie in den Verkauf gelangen, gleichwohl ist eine Gewährleistung für Sachmängel mangels anderslautender Vereinbarung ausgeschlossen. Ansonsten verjähren sämtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Jahres nach Abnahme der Ware.
8.4. Der Kunde hat uns, soweit erforderlich, bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf unseren Wunsch einen Datenträger mit den betreffenden Anpassungen oder Angaben zu übersenden.
8.5. Im Gewährleistungsfalle erfolgt Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl des Verkäufers.
8.6. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Rückgängigmachung ist ausgeschlossen bei Waren, die nach Bestellungseingang gefertigt werden.
8.7. Der Kunde hat alle Kosten zu tragen, sofern er die Überprüfung wegen behaupteter Fehler anordnet, wo sich herausstellt, dass kein Mangel vorhanden ist.
8.8. Die Gewährleistung erlischt für solche Anpassungen oder Leistungen, die der Kunde ändert oder in die er sonst wie eingreift, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.
8.9. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden – soweit diese nicht aus dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften resultieren – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
8.10. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der Ware oder sonstigen Leistung für den vom Kunden vorgesehenen Zweck übernehmen wir nicht, es sei denn, dass eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung unsererseits existiert.
8.11. Die Gewährleistung im Falle von Messungen oder Kalibrierdienstleistungen bezieht sich nur auf die konkret durchgeführte Messung/Kalibrierdienstleistung und beinhaltet keine Garantie des Inhalts, dass nach Verbringung des Messgeräts oder des Messobjekts an einen anderen Ort oder bei anderen Rahmenbedingungen oder anderen Messstrategien die gleichen Messergebnisse erzielt werden.
9. Ausschluss von Schadenersatz
9.1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen sind Schadenersatzansprüche des Kunden - egal aus welchem Rechtsgrund, auch für solche aus unerlaubter Handlung für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach für den einzelnen Schadensfall auf den Auftragswert, höchstens jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wie Verzug oder Unmöglichkeit oder leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haften wir nicht.
9.2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht in den Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Körper- und Gesundheitsschäden oder des Verlustes des Lebens oder des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.3. Im Falle des Verlustes, Untergangs der Entwicklungsprodukte infolge höherer Gewalt beschränkt sich unsere Haftung auf den Materialwert des Produktes.
10. Kurzfristige Absagen und Umbuchungen
10.1. grundsätzlich schriftlich zu erfolgen hat der Rücktritt vom Auftrag durch den Kunden.
10.2. Umbuchungen und Absagen eines bestätigten und gebuchten Auftrags durch den Kunden sind kostenfrei, wenn sie bis spätestens sechs Tage vor Auftragsbeginn bei Messtechnik Schön schriftlich eingehen.
10.3. Falls der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist, behalt sich Messtechnik Schön vor, bei einer späteren Absage oder Umbuchung für Ausfall und zusätzlichen Verwaltungsaufwand eine Stornogebühr zu berechnen. Staffelung wie folgt:
10.4. Bei einer Absage von zwei bis einem Tag vor Auftragsbeginn stellen wir 20 % vom Auftragswert in Rechnung. Ohne eine vorherige Absage stellen wir 100 % vom Auftragswert in Rechnung.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist unser Firmensitz in 96465 Neustadt bei Coburg.
11.2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist dafür unseren Firmensitz zuständige Gerichtsort, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist.
11.3. Die Auslegung und Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelt sich ebenso wie Auslegung und Abschluss der Rechtsgeschäfte mit dem Kunden ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
11.4. Erklären sich einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise als unwirksam oder nichtig, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.